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BranchenDesk Ratgeber

DSGVO im Handwerk: So bleiben Sie auf der sicheren Seite

Seit 2018 gilt die DSGVO auch für Handwerksbetriebe. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Software erledigen sich die meisten Anforderungen fast automatisch. Dieser Ratgeber erklärt, worauf Sie achten müssen.

Was DSGVO für Handwerksbetriebe bedeutet

Als Handwerksbetrieb speichern Sie automatisch personenbezogene Daten: Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und im Fall von Wartungen auch Informationen über die Wohnungen oder Gebäude Ihrer Kunden.

Die DSGVO schreibt vor, wie Sie mit diesen Daten umgehen müssen:

Was Ihre Software leisten muss

Eine DSGVO-konforme Handwerkersoftware muss mindestens folgendes bieten:

BranchenDesk erfüllt alle diese Anforderungen. Die Daten liegen auf deutschen Servern, die Übertragung ist verschlüsselt, und ein AVV wird kostenlos bereitgestellt.

DSGVO-Checkliste für Handwerksbetriebe

Diese Checkliste deckt die wichtigsten Pflichten für kleine Handwerksbetriebe ab. Im Zweifel empfehlen wir, einen Datenschutzbeauftragten zu konsultieren.

Häufige Fragen

Gilt die DSGVO für meinen Handwerksbetrieb?
Ja, die DSGVO gilt für alle Betriebe, die personenbezogene Daten verarbeiten — also für jeden Handwerksbetrieb, der Kundendaten speichert. Das Bußgeld bei Verstößen kann bis zu 4 % des Jahresumsatzes betragen.
Was ist ein AVV und brauche ich einen?
AVV steht für Auftragsverarbeitungsvertrag. Sie brauchen einen mit jedem Dienstleister, der Kundendaten für Sie verarbeitet — also auch mit Ihrem Software-Anbieter. Gute Anbieter stellen den AVV kostenlos bereit.
Darf ich Kundendaten für Werbung nutzen?
Nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden. Das einfachere Modell: Bestandskunden dürfen für ähnliche Leistungen kontaktiert werden — aber nur schriftlich und mit Opt-out-Möglichkeit.

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