Pflichtangaben auf Handwerkerrechnungen
Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, was auf jeder Rechnung stehen muss. Fehlt auch nur eine Angabe, kann Ihr Kunde die Vorsteuer nicht abziehen — und Sie riskieren Ärger beim Finanzamt.
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer (einmalig und unveränderbar)
- Menge und Art der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen
- Leistungsdatum oder -zeitraum
- Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag
Ein gutes Rechnungsprogramm füllt diese Felder automatisch aus und verhindert, dass Sie etwas vergessen.
Excel oder echtes Rechnungsprogramm?
Viele Handwerksbetriebe starten mit Excel-Vorlagen. Das funktioniert — bis zu einem gewissen Punkt. Ab etwa 20 Rechnungen pro Monat überwiegen die Nachteile:
- Manuelle Nummerierung führt zu Fehlern und Lücken
- Keine automatische GoBD-konforme Archivierung
- Kein Überblick über offene Rechnungen und Mahnungen
- Kein direkter E-Mail-Versand aus der Anwendung
- Keine Verbindung zum Auftragsmanagement
Ein spezialisiertes Rechnungsprogramm kostet ab €29/Monat und spart täglich Zeit — und im Zweifelsfall eine Betriebsprüfung.
Kleinunternehmerregelung und Rechnungen
Wenn Ihr Jahresumsatz unter €22.000 liegt und Sie Kleinunternehmer sind (§ 19 UStG), dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen muss auf der Rechnung stehen: "Kein Steuerausweis gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)".
Gute Handwerkersoftware erkennt automatisch, ob Sie Kleinunternehmer sind, und stellt Rechnungen entsprechend aus. So gehen keine Fehler passieren.
Häufige Fragen
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